In der deutschen Verfassung wird der Mensch geschützt, aber nicht dessen Lebensgrundlage, die Natur:
Artikel 1 Grundgesetz (GG): „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Artikel 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 5 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Eine relevante Vorschrift in den allgemeinen Gesetzen ist zum Beispiel §130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches.
Wo finde ich den einen Artikel im GG, der meine Lebensgrundlage schützt? Welche Rechtsgrundlage findet Anwendung, wenn Unwahrheiten über den Zustand der Natur verbreitet und damit strengere Umweltauflagen verhindert werden? Es gibt in Deutschland viele Umweltgesetze (BNatSchG, BImSchG, WHG, KrWG, AbfG, BBodSchG, UVPG) und Verordnungen (GefStoffV, BImSchV, AbwV, TrinkwV) sowie Landesgesetze und Europarecht bis hin zum Völkerrecht (Aarhus Konvention, CBD, UNFCCC). Dennoch können diese Gesetze, Verordnungen, Rechtskonstrukte können nicht verhindern, dass den Menschen die Lebensgrundlage entzogen wird. Vielen Menschen bereits heute und noch mehr Menschen in der Zukunft.
Auch wenn das Grundgesetz möglicherweise keine validen Ansatzpunkte für den Schutz der Umwelt enthält, so drängen manche Organisationen immerhin stark auf die Einhaltung bestehender Gesetze sowie bestehender Abkommen (z.B. Luftreinhaltung, Erfüllung des Pariser Abkommens). Dies kann auch zu Klagen führen. Besonders intensiv wird das nur ausgewählten Organisationen zugewiesene Umweltklagerecht durch die „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ wahrgenommen. Sie kann dabei allerdings auch einige Erfolge vorweisen. Ansatzpunkte, um die Verbreitung von Unwahrheiten zu verhindern, konnte ich bei dieser klageversierten Organisation nur beim Thema „Greenwashing“ erkennen. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Ein Vorschlag, um den Schutz der Umwelt in der Verfassung zu verankern: „Die Natur ist für heutige und zukünftige Generationen als Lebengrundlage zu erhalten und nachhaltig zu pflegen. Sie ist Voraussetzung für ein Leben in Würde.“